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Björn Ziebehl

Schornsteinfegermeister
Fachkraft für Rauchwarnmelder

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Fachkraft für Rauchwarnmelder

Seit Februar 2013 besteht die Rauchmelderpflicht in NRW.

Aus diesem Grund wurde die Weiterbildung als

"Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676"

absolviert.

Nach der erfolgreich abgelegten Prüfung wurde die erforderliche Sachkunde für die Planung, den Einbau und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen, Wohnhäusern und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung nachgewiesen.