Björn Ziebehl

Schornsteinfegermeister
Fachkraft für Rauchwarnmelder

Telefon: 02191-9330727 |  Mobil: 0173-2837376  | Email: info@schornsteinfeger-ziebehl.de

 


Björn Ziebehl
Schornsteinfegermeister
Edelhoffstraße 46
42857 Remscheid
Deutschland

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Aufgaben des Schornsteinfegers

Bei den Aufgaben des Schornsteinfegers wird zwischen den hoheitlichen und nicht hoheitlichen Tätigkeiten unterschieden. Alle nicht hoheitlichen Aufgaben können seit 2013 an jeden qualifizierten Handwerker vergeben werden, der die handwerkliche Berechtigung besitzt, Schornsteinfegerarbeiten auszuführen. Diese sind im Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt.

Zu den „nicht hoheitlichen“ Tätigkeiten gehören:

  • Kehr- und Überprüfungsarbeiten
  • Abgaswegeüberprüfungen
  • Immissionsschutzmessungen
     

Die Kehrbezirke bleiben erhalten, werden aber alle sieben Jahre neu ausgeschrieben und an einen bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger vergeben. Dieser ist für die sogenannten „hoheitlichen“ Tätigkeiten in seinem Kehrbezirk zuständig.

Dazu gehören:

  • Abnahme von neuen Feuerstätten und Schornsteinen
  • Durchführung der Feuerstättenschau
  • Erstellung des Feuerstättenbescheids
  • Führung des Kehrbuchs mit der Kontrolle, ob die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt wurden
     

Die Verantwortung für fristgerechte Ausführung liegt jedoch immer beim Hauseigentümer.

Hausbesitzer müssen sich selbst darum kümmern, dass ihre Heizungsanlage regelmäßig kontrolliert wird. Zunächst benötigen sie einen individuellen Feuerstättenbescheid, den der zuständige Schornsteinfeger jedem Hauseigentümer bis Ende 2012 ausgestellt haben muss. Im Feuerstättenbescheid ist aufgelistet, welche Feuerungsanlagen vorhanden sind und welche Aufgaben in welchem Zeitraum zu erledigen sind.
 

Die Tätigkeiten des Schornsteinfegers werden in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Der Turnus des Schornsteinfeger-Besuchs ist abhängig vom Heizungstyp und dem verwendeten Brennstoff.

Die beiden wichtigsten Regelwerke für Schorsteinfegertätigkeiten sind:

  • Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sowie
  • Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV)

 
In folgenden Regelwerken werden weitere Aufgabenbereiche und Tätigkeiten des Schornsteinfegers beschrieben:

  • Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
  • Landesbauordnungen (LBO)
  • Energieeinsparverordnung (EnEV)